Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankung – was gilt?
Die Frage, ob und wann Urlaubsansprüche bei dauerhafter Krankheit verfallen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Im Mittelpunkt steht dabei die sogenannte Mitwirkungsobliegenheit der Arbeitgeber:innen: Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden rechtzeitig auf offene Urlaubstage und den drohenden Verfall hinweisen. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaub grundsätzlich nicht. Aber: Gilt das auch für Langzeiterkrankte?
Neuere Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 20.12.2022, Az. 9 AZR 245/19, und BAG vom 31. Januar 2023, Az. 9 AZR 107/20) bringen Klarheit.
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